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Geschäftsführervertrag | I. d. R. freies Dienstverhältnis
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge folgt i. d. R. aus § 621 BGB.
Ein Geschäftsführer einer GmbH wird für diese i. d. R. auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig. Auch gegenüber einem Geschäftsführer als freiem Dienstnehmer steht der Gesellschaft ein unternehmerisches Weisungsrecht zu. Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt daher allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht. [i]Olbertz, NWB 19/2020 S. 1431Selbst durch den Verlust zuvor übertragener Geschäftsführeraufgaben „wandelt“ sich ein Anstellungsverhältnis nicht ohne Weiteres in ein Arbeitsverhältnis „um“, sondern kommt nur in Betracht, wenn der Geschäftsführer bei der...