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BFH 25.06.2020 V B 88/19, StuB 20/2020 S. 812

Umsatzsteuer | Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil „Reemtsma Cigarettenfabriken“, NWB BAAAC-53738 ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat (, NWB JAAAH-36181 = Kurzinfo StuB 2019 S. 936, NWB NAAAH-36868). Gegenteiliges ist der EuGH-Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Anzahlungen nicht zu entnehmen (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

Praxishinweise

Mit dem Urteil vom - V R 50/16, NWB JAAAH-36181 (Kurzinfo StuB 2019 S. 936, NWB NAAAH-36868) hat der V. Senats des BFH entschieden, dass ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem „Reemtsma“, NWB BAAAC-53738 ergebender Direktanspruch voraussetzt, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, ...