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Umsatzsteuer | Direktanspruch in der Umsatzsteuer
Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem „ Reemtsma“ NWB BAAAC-53738 ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat (Bezug: § 163 AO; § 1 UStG).
Hat ein nach seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigter Rechnungsempfänger S. 937eine gesetzlich nicht geschuldete, aber gleichwohl in einer – ansonsten ordnungsgemäßen – Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gezahlt, kann er im Rahmen eines sog. Direktanspruchs entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma vom - C-35/05 NWB BAAAC-53738 (EU:C:2007:167) eine „Rückzahlung“ von der Finanzverwaltung verlangen, wenn eine Rückforderung vom Rechnungsaussteller ins...