Lehrbuch Abgabenordnung
22. Aufl. 2020
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Anhang: Antworten zu Kapitel 3
1. Frage
Wer ist Amtsträger und wer ist den Amtsträgern gleichgestellt?
Antwort
Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht
- Beamter oder Richter ist, 
- in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder 
- sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen, § 7 AO. 
Den Amtsträgern stehen gleich
- die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches), 
- die in § 193 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Personen, 
- amtlich zugezogene Sachverständige, 
- die Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, § 30 Abs. 3 AO. 
2. Frage
Wo ist der Begriff des Amtsträgers von Bedeutung?
Antwort
Bedeutung:
- Amtsträger müssen das Steuergeheimnis wahren (§ 30 Abs. 1 AO). 
- Amtsträger können nur persönlich in Anspruch genommen werden, wenn ihre Pflichtverletzung mit einer Strafe bedroht ist (§ 32 AO). 
- Amtsträger können unter den Voraussetzungen der §§ 92 ff. AO im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen oder abgelehnt werden. 
- Ist ein Amtsträger zur steuerlichen Prüfung o...