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OLG Köln 22.07.2020 2 Wx 131/20, NWB 41/2020 S. 3025

Testament | Änderungen nur bei eigenhändiger Unterschrift

Zwar können Änderungen eines Testaments grds. auch auf der Kopie des eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments vorgenommen werden. Die Änderungen müssen dann aber auch mit einer Unterschrift der Erblasserin versehen sein.

Anmerkung:

Die Erblasserin hatte zunächst gemeinsam mit ihrem Ehemann einen Erbvertrag geschlossen, mit dem sie sich gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben einsetzten. [i]Ecklebe, Testament, infoCenter, NWB FAAAF-75275 Nach dem Tod ihres Ehemannes verfasste sie außerdem ein handschriftliches Testament mit verschiedenen Regelungen zugunsten ihrer Söhne. Dieses Testament wurde im Original auf Veranlassung der Erblasserin in einem Bankschließfach verwahrt, während sie in ihrer Wohnung Kopien aufbewahrte. Auf einer der Kopien nahm die Erblasserin eine handschriftliche...