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NWB Nr. 40 vom Seite 2957

Referentenentwurf des BMJV zur Sanierungsrechtsfortentwicklung

Erika Simon

[i] BMJV, Mitteilung v. 19.9.2020 Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts ( Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) veröffentlicht. Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll das Gesetz am in Kraft treten.

Regelungsgegenstände des Entwurfs

[i]Insbesondere Vorschlag zur Umsetzung der EU-RichtlinieDer Entwurf enthält den Vorschlag zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz (ABl 2019 Nr. L 172 S. 18). Darüber hinaus werden bestehende insolvenzverfahrensrechtliche Sanierungsoptionen nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) an einigen Stellen nachjustiert. [i]Pape, NWB 14/2018 S. 961Das gilt insbesondere für den Zugang zum Eigenverwaltungsverfahren. Das System der Insolvenzantragsgründe wird präzisiert. Und auch die Digitalisierung von Insolvenzverfahren sowie die durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Folgen für viele Unternehmen sind berücksichtigt.

Erste Einschätzung des Verbands Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID)

[i]VID, PM v. 21.9.2020In einer ersten Einschätzung hat der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID) auf den „lang ers...