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SteuerStud Nr. 1 vom

Jahressteuergesetz 2020

Wichtige Änderungen des Gesetzgebers im Überblick

Christian Merker

Zum Jahresende 2020 hat der Gesetzgeber noch einmal ein äußerst umfangreiches Gesetzespakt verabschiedet, das Jahressteuergesetz 2020 . Die nachfolgende Zusammenstellung verschafft Ihnen einen Überblick über die bedeutsamsten Änderungen und den jeweiligen Zeitpunkt ihrer Umsetzung.

I. Änderungen des Ertragsteuerrechts

1. Erweiterung der Steuerbefreiung für bestimmte Sozialleistungen

Die in § 3 Nr. 2 Buchst. e EStG normierte Steuerbefreiung für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II gilt künftig auch für Leistungen ausländischer Rechtsträger mit Sitz in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, die mit dem nach § 3 Nr. 67 Buchst. b EStG steuerfreien Elterngeld vergleichbar sind. Diese Leistungen werden beim Progressionsvorbehalt gem. § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG berücksichtigt.

→ Umsetzung: Die Änderung gilt ab dem VZ 2021 (§ 52 Abs. 1 EStG).

2. Verlängerung der Zahlungsfrist für Steuerbefreiung der Corona-Sonderzahlungen

Nach § 3 Nr. 11a EStG sind die in der Zeit vom bis zum aufgrund der Corona-Krise an Arbeitnehmer gezahlten Beihilfen und Unterstützungen bis zur Höhe von 1.500 € steuerfrei. Im Jahressteuergesetz 2020 wird nunmehr die Frist für die Auszahlung der...