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Steuern mobil Nr. 4 vom 01.04.2021

Track 15-18 | Home-Office: Neue Pauschale kann auch bei Arbeit am Wochenende beansprucht werden

Wer ausschließlich im Home-Office arbeitet (und kein häusliches Arbeitszimmer absetzen kann oder darauf verzichtet), kann bei den Steuerveranlagungen für 2020 und für 2021 für jeden Kalendertag einen Pauschalbetrag von 5 € als Werbungskosten abziehen, maximal jedoch 600 € im Jahr (dies entspricht 120 Tagen). Die Home-Office-Pauschale kann auch bei der Arbeit am Wochenende beansprucht werden. Eine Bescheinigung des Arbeitsgebers ist bei Arbeitnehmern nicht erforderlich.

Unser Thema des Monats ist jetzt die neue Home-Office-Pauschale.

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 ist geregelt worden: Wer im Home-Office arbeitet, kann bei den Steuerveranlagungen für 2020 und für 2021 für jeden Tag einen Pauschalbetrag von 5 € als Werbungskosten abziehen, maximal jedoch 600 € im Jahr. Der Höchstbetrag wird damit bei 120 Tagen im Jahr ausgeschöpft. Um die Pauschale zu erhalten, muss der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch gearbeitet wird, in einer Arbeitsecke oder in einem abgetrennten Raum – das macht keinen Unterschied.

Mein erster Gedanke war: Die Neuregelung ist so simpel. Das können wir kurz abhandeln. Bei d...