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Sozialversicherungs-Rechengrößen-VO 2021
[i] BMAS, Online-Mitteilung v. 4.9.2020 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2021 vorgelegt. Wie im Sozialgesetzbuch vorgesehen, werden wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im vorvergangenen Jahr (2019) angepasst. Die Bundesregierung muss die Verordnung zwar noch beschließen und der Bundesrat zustimmen; Änderungen der Beträge sind nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre allerdings nicht zu erwarten.
Hier die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung 2021 auf einen Blick:
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West
|
Ost
| |||
Rechengröße |
Monat
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Jahr
|
Monat
|
Jahr
|
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung | 7.100 € | 85.200 € | 6.700 € | 80.400 € |
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung | 8.700 € | 104.400 € | 8.250 € | 99.000 € |
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenve... |