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NWB Nr. 39 vom Seite 2890

Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld

[i]BRegierung, Online-Mitteilung v. 16.9.2020Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie ( Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG) zusammen mit dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (KuGV) sowie den Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (KugBeV) beschlossen. Gesetz und Verordnungen sollen gemeinsam am in Kraft treten.

[i]BeschSiGDie Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds (auf 70/77 % ab dem vierten Monat und 80/87 % ab dem siebten Monat) wird bis zum verlängert für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum entstanden ist. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis zum verlängert, als dass Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei bleibt. Zudem wird die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Falle beruflicher Weiterbildung nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 % der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.

[i]1. Änderung KuGVDie Zugangserleichterungen (Mindesterfordernisse, negative Arbeitszeitsalden) werden bis zum für...