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BMF 15.09.2020 IV C 1 - S 2253/08/10006 :033, NWB 39/2020 S. 2885

Einkommensteuer | Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften

Mit Schreiben v.  hat das BMF zur sinngemäßen Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG vor dem Hintergrund des (BStBl 2015 II S. 263) Stellung genommen.

Anmerkung:

Der IX. Senat hat mit Urteil v.  - IX R 52/13 eine Grundsatzentscheidung zur Verlustverrechnung bei vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG nach § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 15a EStG gefällt. Erzielt eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, für die zum Schluss des letzten Wirtschaftsjahres ein aus Vermietungseinkünften nach § 21 EStG resultierender verrechenbarer Verlust entsprechend § 15a Abs. 4 EStG festgestellt wurde, im laufenden Wirtschaftsjahr einen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtigen Gewinn aus der Veräußerung von Grundbesitz, darf sie den festgestellten verrechenbaren [i]Demuth/Bodden, NWB 11/2015 S. 734Verlust nicht nur...