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FG Niedersachsen 14.04.2020 9 K 21/19, NWB 39/2020 S. 2885

Einkommensteuer | Einnahmen aus einer sozialpädagogischen nachmittäglichen Betreuung

Geldleistungen eines Landkreises an eine Sozialpädagogin für die sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung sind laut dem Urteil des nicht als uneigennützig gewährte Unterstützungszahlungen i. S. des § 3 Nr. 11 EStG S. 2886anzusehen.

Anmerkung:

Nach § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG sind u. a. Bezüge aus öffentlichen Mitteln steuerfrei, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung unmittelbar zu fördern. Der 9. Senat des Niedersächsischen FG hatte sich, soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht, mit der Frage zu befassen, ob auch Zahlungen eines Landkreises an eine Sozialpädagogin für die sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung unter diese Befreiungsvorschrift fallen. Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin, eine Sozialpädagogin, im Rahmen einer Nebentätigkeit für den Landkr...