Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung | Pensionsrückstellung bei Zusage gegenüber Alleingesellschafter mit Entgeltumwandlung
Eine Pensionsrückstellung, die für eine Pensionszusage zugunsten eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers aufgrund einer Entgeltumwandlung gebildet wird, ist mit dem Teilwert nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG zu passivieren und nicht mit dem höheren Barwert gem. § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG.
Der [i]Barwert oder niedrigerer Teilwert Ansatz des höheren Barwerts nach dem 2. Halbsatz setzt nämlich voraus, dass es sich um eine Entgeltumwandlung i. S. von § 1 Abs. 2 BetrAVG handelt. Das BetrAVG gilt nach § 17 BetrAVG aber nur für Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, nicht jedoch für beherrschende GmbH-Gesellschafter.
Zudem ist für den Ansatz des höheren Barwerts erforderlich, dass die künftigen Pensionsleistungen nach den Vorschriften des BetrAVG unverfallbar sind.
Eine derartige Unverfallbarkeit im Fall einer Entgeltumwandlung ergibt sich nach § 1b Abs. 5 BetrAVG jedoch nur bei einem Arbeitn...