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Umsatzsteuer | Vorsteueranspruch aus Zuschuss für neue Ladenflächen
Eine als Großhändlerin tätige Genossenschaft kann aus einer von ihr an ihre Mitglieder geleisteten Zahlung die Vorsteuer geltend machen, wenn die Zahlung erfolgt, damit das Mitglied Verkaufsflächen in seinem Einzelhandelsgeschäft neu schafft und auf diesen Flächen Produkte der Großhändlerin anbietet. Es besteht dann ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Bereitstellung der Flächen durch das Mitglied und der Zahlung der Großhändlerin.
Weitere [i]Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Zahlung und Leistung bestandVoraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass das Mitglied eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellt.
Die Klägerin war eine Genossenschaft, die als Großhändlerin und Zentralreguliererin im Bereich der Unterhaltungselektronik auftrat. Für ihre Mitglieder hatte sie das folgende Konzept erstellt:
Jedes Mitglied erhielt f...