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Einkommensteuer | Tarifermäßigung bei Einkünften aus LuF gem. § 32c EStG (BMF)
Zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (BGBl. I S. 2451) nimmt das BMF auf 16 Seiten Stellung ().
Das BMF führt u.a. Erläuterungen zu folgenden Punkten aus:
Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume
Zugangsvoraussetzungen und Antrag
Erzielen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Verlustvortrag und Verlustrücktrag
Fiktive Steuerberechnung
Ermittlung der anteiligen tariflichen Einkommensteuer
Bilanzänderung für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Tarifermäßigung
Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern
Änderung einer gewährten Tarifermäßigu...