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NWB BB 10/2020 S. 295

Corona-Hilfen: Lockerungen für Start-Ups

Die EU will es jungen Unternehmen erleichtern, die Corona-Hilfen der Säule II der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen. Dies ergibt sich aus der dritten Änderung des EU-Rahmens für staatliche Corona-Hilfen an die Wirtschaft.

Hintergrund ist, dass Zuschüsse und andere Fördermaßnahmen nur gewährt werden dürfen, wenn sich Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Wirtschaftliche Schwierigkeiten werden bereits angenommen, wenn das Kapital zu mehr als der Hälfte durch aufgelaufene Verluste aufgebraucht ist.

Die neue Regelung sieht Erleichterungen bei staatlichen Corona-Hilfen für kleine und Kleinstunternehmen vor. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die bis zu 49 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Bilanz bis 10 Mio. € beträgt. Diese Unternehmen müssen...