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Arbeitsschutz: Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel für Unternehmen erstellt, die am in Kraft getreten ist. Die neue Regel konkretisiert die Anforderungen an den Arbeitsschutz aufgrund des Coronavirus, die bereits seit April gültig sind.
Die vorgestellten Maßnahmen gelten für alle Bereiche der Wirtschaft und sollen das Infektionsrisiko für die Beschäftigten senken. Unternehmen, die diese Maßnahmen umsetzen und einhalten, erfüllen die Anforderungen aus den Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Regeln umfassen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen und gelten befristet für den Zeitraum der SARS-CoV-2-Epidemie. Sie werden bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.