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NWB Nr. 38 vom Seite 2791

Die Bewältigung von Krisen durch firmenbezogene Verbandstarifverträge

Martin Beckschulze

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2829In der Corona-Krise stehen viele Arbeitgeber vor der Herausforderung, Personalkosten einzusparen. Auch wenn aus Unkenntnis häufig zunächst daran gedacht wird, die Tarifbindung durch bloßen Austritt aus dem Arbeitgeberverband oder durch einen Wechsel in die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT), also durch Tarifflucht abzustreifen, um Kosten zu reduzieren, stellt sich dies bei näherer Betrachtung nicht selten als Irrweg dar.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Wegfall der Tarifbindung durch Verbandsaustritt bzw. Wechsel zur OT-Mitgliedschaft?

[i]Austritt friert zunächst nur den Status quo einDer Verbandsaustritt oder ein Wechsel in die OT-Mitgliedschaft führen zunächst nur zum Einfrieren des Status quo und nicht zu einer unmittelbaren Kostenreduktion. Dies ergibt sich aus den nicht abänderbaren Regelungen des Tarifvertragsgesetzes zur Nachbindung und Nachwirkung von Tarifverträgen.

[i]Nutzung von Öffnungsklauseln zielführenderSchnellere Kosteneinsparungen können durch die Nutzung von Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen erreicht werden. Ist dies nicht ausreichend, können auch Haustarifverträge oder firmenbezogene Verbandstarifverträge abgeschlossen werden, um von den allzu hoch empfundenen Regelungen der Flächentarifverträge „passgenau“ abzuweichen...