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Doppelverkürzungen im gastronomischen Bereich
Das , G, U, F ( NWB LAAAH-51378) zur Schätzung bei Doppelverkürzungen – Weglassen von Schwarzeinkäufen und hieraus erzielten Schwarzerlösen in der Gewinnermittlung – und Fehlern bei Einsatz einer elektronischen Kasse im gastronomischen Bereich entschieden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i] v. Wedelstädt, Schätzung, infoCenter, NWB TAAAB-04869 Keine Aufbewahrung von Z-Bons: Werden bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse die täglichen Z-Bons nicht ausgedruckt und aufbewahrt, berechtigt dies zur Zuschätzung. Allein hieraus begründet sich aber noch kein Vorwurf einer Steuerhinterziehung.
Schwarzeinkäufe: Sind Schwarzeinkäufe nachgewiesen, berechtigt dies zur Zuschätzung der Warenumsätze. Dies gilt unabhängig davon, ob ein kollusives Zusammenwirken zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem Zulieferer feststellbar ist.
Berücksichtigung der Schwarzeinkäufe als zusätzliche Betriebsausgaben: Bei Doppelverkürzungen sind die Schwarzeinkäufe jedoch zusätzlich als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, regelmäßig inklusive Umsatzsteuer, da ein Vorsteuerabzug daran scheitert, dass keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.
Ermessen bei der Aus...