Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 118 Begriff des Verwaltungsakts

Stefan Henk (September 2024)
Hinweis:

AEAO zu § 118, AEAO vor § 172, AEAO vor § 130, 131.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1Der Verwaltungsakt (Steuerverwaltungsakt) gem. § 118 AO stellt die wichtigste Handlungsform der Finanzverwaltung dar. Als Eingriffsverwaltung äußert die Finanzbehörde (siehe →Rz. 10) ihren Willen (siehe →Rz. 7) auf dem Gebiet des Steuerrechts grundsätzlich durch Verwaltungsakt. Ob die jeweilige Äußerung der Behörde eine einseitige hoheitliche Maßnahme (siehe →Rz. 9) und damit einen Verwaltungsakt oder lediglich einen sog. Realakt (tatsächliche Handlung) darstellt, hat Bedeutung z. B. für die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs (vgl. §§ 347 ff. AO) oder für d...

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