Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 248 Nachschusspflicht
A. Allgemeine Erläuterungen
1 § 248 AO regelt, was zu geschehen hat, wenn eine Sicherheit nach der Sicherheitsleistung unzureichend geworden ist. Sie gilt nicht in den Fällen einer unzureichenden Sicherheitsleistung von Beginn an. Sie betrifft auch nicht Fälle einer Übersicherung. Vorgängerbestimmung war § 141 RAO.
2–4 (Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
I. Sicherheit wird unzureichend
5§ 248 AO erfordert, dass eine Sicherheit nachträglich unzureichend wird. Unzureichend kann eine Sicherheit wenden, dass sie im Wert gesunken ist oder aber sich die Forderung, die gesichert wird, sich erhöht hat. Fälle eines gesunkenen Werts können etwa der Kursverfall von verpfändeten Wertpapieren sein oder eine Vermögensverschlechterung eines Bürgen. Eine Wertminderung muss sich allerdings verfestigt haben, so dass eine kurzfristige Wertminderung nicht ausreichend ist. Bei einem Bürgen kommt der Wegzug in das Nicht-EU-/EWR-Ausland in Betracht.
6Liegt eine nachträglich unzureichende Sicherheit vor, ist diese zu ergä...