Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 242 Wirkung der Hinterlegung von Zahlungsmitteln

Dr. Ulf-Christian Dißars (August 2024)
Hinweis:

AEAOzu §§ 241 bis 248 ; Dienstvorschrift „Formen der Sicherheitsleistung in Verbrauchsteuer- und Zollverfahren (SiLDV).

A. Allgemeine Erläuterungen

1 § 242 AO, dessen Vorgängerbestimmung im Wesentlichen § 139 RAO war, lehnt sich an § 233 BGB an. Die Norm ist deswegen erforderlich, weil § 233 BGB allein auf privatrechtliche Verhältnisse anzuwenden ist. Ohne § 242 AO könnte die Hinterlegung ihren Sicherungszweck im steuerlichen Verwaltungsverfahren nicht erfüllen.

2§ 242 AO umfasst hierbei folgende Regelungen:

  • Übergang des Eigentums an hinterlegten Zahlungsmitteln.

  • Ausschluss der Verzinsung der Forderung auf Rückzahlung.

  • Begründung eines Pfandrechts an der Forderung auf Rückerstattung durch die Körperschaft, deren Forderung gesichert wird.

3–4 (Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Übergang des Eigentums an hinterlegten Zahlungsmitteln (§ 242 Satz 1 AO)

5§ 242 AO gilt gem. § 242 Satz 1 AO für Zahlungsmittel i. S. von § 241 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies sind nur gesetzliche Zahlungsmittel, also von der Europäischen Zentralbank ausgegeben Geldscheine oder Münzen. Für ausländische Zahlungsmittel gilt die grundsätzlich Norm nicht. Für diese gelten die allgemeinen Bestimmungen, es entsteht nur ein Pfandrecht. Ausländische Geldsorten v...

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