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Detailverbesserungen bei weiterer Anwendung des Impairment-only-Ansatzes?
Das IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 „Business Combinations—Disclosures, Goodwill and Impairment“ befasst sich zwar mit der Wiedereinführung der planmäßigen Goodwill-Abschreibung, das IASB hält diese aber nicht für informativ und spricht sich dagegen aus (IN13). Stattdessen wird eine Reihe von Vorschlägen zu Detailverbesserungen vorgelegt.
Contra
Der Konsultationszeitraum des IASB-Diskussionspapiers DP/2020/1 wurde im Rahmen der IASB-Sitzung zur Corona-Krise bis zum verlängert. Ursprünglich war die Einreichung von Stellungnahmen nur bis zum vorgesehen. Das gibt den betroffenen mehr Zeit zum lesen des 105-seitigen Diskussionspapiers. Die Frage ist, ob sich das lohnt.
Laut DP/2020/1, IN14, akzeptiert das IASB zwar, dass „both accounting models for goodwill — the impairment-only model in IAS 36 and an amortisation model — have limitations.“ Die Vorentscheidung ist jedoch bereits zu Gunsten des Impairment-only-Ansatzes gefallen: „Reintroducing amortisation could reduce the costs of performing the impairment test for companies that recognise goodwill, but it could also reduce the usefulness of the information these companies provide to inv...