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Die schnelle Einführung eines verkürzten Restschuldbefreiungsverfahrens
Die sog. EU-Restrukturierungsrichtlinie fordert von den EU-Mitgliedstaaten bis zum (mit Verlängerungsoption bis zum ) die Einführung eines auf drei Jahre verkürzten Restschuldbefreiungsverfahrens. Es liegt inzwischen ein Gesetzentwurf der deutschen Regierung vor, nach der die Regelungen über eine Verfahrensverkürzung bereits zum in Kraft treten sollen, wobei die Verfahrensverkürzung für Verbraucher bis zum befristet ist. Die Regelung zum Inkrafttreten folgt offenbar der in einem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen steckenden Idee, das verkürzte Restschuldbefreiungsverfahren bereits direkt nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten zu lassen.
Die Langfassung des Beitrags finden Sie .
Die Corona-Krise als Ausgangspunkt des „grünen“ Gesetzentwurfs
[i]Die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht hilft nur temporärDie Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das bisher geltende sog. COVInsAG ist nur eine temporäre Maßnahme. Es ist damit zu rechnen, dass sich eine Welle an Insolvenzanträgen aufgrund akuter Insolvenzreife in der Krisensituation aufbaut. Diese dürfte ab dem 4. Quartal 2020, spätestens aber im Jahr 2021 wellenartig einschlagen und die Zahl von...