Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 35 vom Seite 2582

Steuerfreiheit für nebenberuflich tätige Fahrer im Bereich der teilstationären Tagespflege

Dr. Stephan Geserich

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2596Mit Urteil v.  - 3 K 888/16 (NWB DAAAG-82045) hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass auch Fahrer, die nebenberuflich für eine teilstationäre Einrichtung der Tagespflege im Fahrdienst tätig sind, Pflegeleistungen erbringen und deshalb gem. § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Einnahmen erzielen. Es hat daher einen vom Finanzamt erlassenen anderslautenden Lohnsteuer-Haftungsbescheid aufgehoben. Zudem hat das Finanzgericht – auf Antrag des Finanzamts – die Revision zugelassen. Diese legte das Finanzamt zwar zunächst ein, nahm sie aber im Laufe des Verfahrens (Az. beim BFH: VI R 9/18) zurück. Damit war es gut beraten, denn die Klägerin durfte von der Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer für die Vergütungen, die sie an die im Fahrdienst der Tagespflege tätigen bürgerschaftlich engagierten Mitarbeiter der Klägerin gezahlt hat, nach § 3 Nr. 26 EStG absehen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Vanheiden, Steuerfreie Einnahmen, infoCenter, NWB NAAAB-04884 § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG stellt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten (Alternative 1), aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten (Alternative 2) oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behin...