Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 9/2020 S. 264

Pflichtveröffentlichung: Ab sofort werden wieder Bußgelder verhängt

Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse zwölf Monate nach Ende eines Geschäftsjahres veröffentlichen, wollen sie keine Strafen riskieren. Wegen der Corona-Krise wurden Ordnungsgelder und andere Zwangsmaßnahmen vorübergehend ausgesetzt. Doch die Schonfrist ist vorbei und das Bundesamt für Justiz sanktioniert Verstöße wieder.

Kapitalgesellschaften, die vom 6.2. bis eine Androhungsverfügung erhalten haben, müssen nur Verfahrenskosten von rund 105 € zahlen, wenn die Offenlegung bis zum erfolgt ist. Unternehmer, die bis dahin nicht veröffentlicht haben, müssen ein Ordnungsgeld bezahlen. Gegen alle Kapitalgesellschaften, deren Offenlegungsfrist zwischen dem 1.1 und dem endete (etwa bei abweichenden Wirtschaftsjahren) und die bis Ende Juni 2020 nicht veröff...