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Kassensysteme: Frist zur Umstellung
Das BMF hat eine bundesweite Verlängerung der Umrüstung von Registrierkassen mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) trotz Corona abgelehnt. Damit bleibt grundsätzlich die Forderung bestehen, dass Betriebe ihre Kassensysteme bis Ende September 2020 technisch so umrüsten müssen, dass Manipulationen ausgeschlossen sind, auch wenn schnell Kosten im vierstelligen Euro-Bereich je Kasse entstehen.
Zahlreiche Bundesländer, u. a. Bayern, Hamburg und NRW, haben aber beschlossen, „ihren“ Firmen mehr Zeit für die Umstellung zu geben und eigene Härtefallregelungen mit Fristverlängerung geschaffen. Die neue Frist in den betroffenen Bundesländern beträgt Ende März 2021.
Mehr Informationen finden Sie z. B. unter http://go.nwb.de/30y0i.