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USt direkt digital Nr. 16 vom Seite 9

Rechtsanwalt als Unternehmer

„Cabinet de avocat UR“

Ralf Walkenhorst

Der EuGH kommt in einem aktuellen Urteil vom zu dem Ergebnis, dass ein Rechtsanwalt als Unternehmer anzusehen ist.

I. Leitsätze

1. Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine Person, die den Rechtsanwaltsberuf ausübt, als „Steuerpflichtiger“ im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist.

2. Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einem nationalen Gericht verwehrt, im Rahmen eines die Mehrwertsteuer betreffenden Rechtsstreits den Grundsatz der Rechtskraft anzuwenden, wenn sich dieser Rechtsstreit weder auf einen Besteuerungszeitraum bezieht, der mit dem identisch ist, um den es in dem Rechtsstreit ging, welcher der rechtskräftigen Entscheidung zugrunde lag, noch den gleichen Gegenstand wie dieser hat, und wenn die Anwendung dieses Grundsatzes die Berücksichtigung der unionsrechtlichen Mehrwertsteuerregelung durch dieses Gericht behindern würde.

II. Sachverhalt

Es handelt sich um ein Verfahren zum rumänischen Steuerrecht. Eine rumänische Rechtsanwaltskanzlei beantragte ihre Löschung aus dem Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen mit Wirkung ab dem Jahr 2002 und die Erstattung der im Zeitraum vom bis zum