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Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung trotz Schweigepflicht
Ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer willigt als Leistungsempfänger mit der Mitteilung bzw. der Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem leistenden Unternehmer in die Offenbarung dieser Angaben in einer Zusammenfassenden Meldung ein.
I. Leitsatz (amtlich)
Ein Rechtsanwalt, der Beratungsleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer erbracht hat, die ihm ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben, kann die u. a. für diese Fälle vorgeschriebene Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung mit den darin geforderten Angaben (u. a. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mandanten, Gesamtbetrag der Beratungsleistungen an den Mandanten) nicht unter Berufung auf seine Schweigepflicht verweigern.
II. Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung, erbrachte als Unternehmerin u. a. Rechtsberatungsleistungen aus anwaltlicher Tätigkeit an Unternehmer, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässig sind. In ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung erklärte die Klägerin insoweit gemäß § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG innergemeinschaftliche sonstige Leistungen i. S. des § 3a Abs. 2 UStG, die sie im Meldezeitraum (§ 18b Satz 3 UStG) an im ...