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BFH 28.04.2020 VI R 41/17, NWB 33/2020 S. 2443

Lohnsteuer | Berechnung der 110 €-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen und Jahresfrist bei unvollständiger Rechtsbehelfsbelehrung

Mit Urteil v.  entschied der BFH, dass die Einspruchsfrist ein Jahr beträgt, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO i. d. F. des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften v.  nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs (per E-Mail) hinweist. Im Übrigen nahm der BFH zu den Kosten einer Betriebsveranstaltung Stellung. Danach kommt bei der Ermittlung, ob die 110 €-Freigrenze überschritten ist und deshalb Leistungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn zu werten sind, die Aufteilung der Gesamtkosten auf Personen, die mit der Durchführung der Veranstaltung betraut sind und nicht der Belegschaft angehören, nicht in Betracht. Aufwendungen des A...