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Einkommensteuer | Verbrauch von Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch unberechtigten Sofortabzug als Erhaltungsaufwand
Der entschieden, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf Anschaffungskosten für Gebäudezubehör (Klimageräte) in Folgejahren keine AfA nach § 7 EStG geltend gemacht werden darf, wenn die Kosten in einem Vorjahr fälschlich sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen wurden und die Steuerfestsetzung bzw. Einkünftefeststellung für dieses Jahr nicht mehr änderungsfähig ist.
Die Entscheidung lehrt, dass Anschaffungs- oder Herstellungskosten dadurch „verbraucht“ werden, dass sie unberechtigt als Erhaltungsaufwand sofort abgesetzt werden und die unrichtige Steuerfestsetzung verfahrensrechtlich nicht mehr geändert werden kann. Mit diesem Verständnis verhindert der BFH eine doppelte Geltendmachung als Erhaltungsaufwand und AfA jenseits de...