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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 34 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zur Versagung des Vorsteuerabzugs bei Kenntnis einer Steuerhinterziehung

Der Vorsteuerabzug ist zu versagen, wenn auf einer vorhergehenden Umsatzstufe eine Umsatzsteuerhinterziehung begangen wurde und der Steuerpflichtige hiervon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. Das FG Berlin-Brandenburg hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob dies auch dann mit EU-Recht vereinbar ist, wenn der Steuerpflichtige mit dem an ihn erbrachten Umsatz weder an der Steuerhinterziehung beteiligt noch in diese einbezogen war und er diese auch nicht gefördert oder begünstigt hat.

Hinweisen möchten wir Sie auch auf ein Vorabentscheidungsersuchen des FG Berlin-Brandenburg an den Europäischen Gerichtshof. Zur sog. Missbrauchsrechtsprechung . Mit diesem Thema hatten wir uns ja schon zu Beginn dieser Ausgabe befasst – im Zusammenhang mit dem BMF-Schreiben zu Ausfuhrlieferungen.

Nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn in einer Lieferkette auf der vorhergehenden Umsatzstufe eine Umsatzsteuerhinterziehung begangen wurde und der Steuerpflichtige hiervon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.

Die Finanzrichter aus Cottbus wollen von den Luxemburger Richtern wissen: Ist die...