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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 22 | Umsatzsteuer: Unterschiedliche Auffassungen zur Organschaft sorgen für Verwirrung

Jetzt hat nach dem XI. Senat auch der V. Senat des BFH eine Vorlage an den EuGH zur umsatzsteuerlichen Organschaft veröffentlicht. Die unterschiedlichen Auffassungen der beiden Umsatzsteuer-Senate sorgen zunehmend für Verwirrung. Sollte der EuGH die Sichtweise des XI. Senats bestätigen, dass die in Deutschland als Gesellschaftsform zivilrechtlich nicht vorgesehene Mehrwertsteuergruppe als Steuerpflichtiger anzusehen ist, dürfte das umsatzsteuerliche Chaos perfekt sein.

Wir hatten uns erst kürzlich sehr ausführlich mit der umsatzsteuerlichen Organschaft befasst. Und Sie über zwei Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof informiert. Vom XI. Senat des BFH und vom FG Berlin-Brandenburg.

In unserer Juli-Ausgabe 2020 hatte ich gesagt: Die umsatzsteuerliche Organschaft kommt nicht zur Ruhe. – Das ist wohl wahr. Zwischenzeitlich hat nämlich auch der V. Senat des BFH eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof veröffentlicht.

Wir wollen das ganze Thema jetzt nicht wieder aufrollen, sondern es bei einem kurzen Hinweis belassen. Der V. Senat des BFH vertritt die Auffassung: Es steht den EU-Staaten frei, ein Mitglied der Mehrwertsteuergruppe ...