Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Kindergeldanspruch maßgebend für die Vergleichsberechnung (FG)
Für die Frage der Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG ist unerheblich, ob § 66 Abs. 3 EStG tatsächlich nur im Erhebungsverfahren anzuwenden war und damit der materiell-rechtliche Kindergeldanspruch nicht betroffen war oder ob die Vorschrift festsetzungsrechtliche Wirkungen entfaltet hat (; Revision anhängig).
Sachverhalt: Der Kläger hat für die Monate Januar und Februar 2017 in Höhe von insgesamt 384 EUR Kindergeld bezogen. Mit Bescheid vom setzte die Familienkasse ab dem Monat März 2017 weiterhin Kindergeld fest. Unter Bezugnahme auf den damals geltenden § 66 Abs. 3 EStG lehnte die Familienkasse die nachträgliche Auszahlung des Kindergeldes für die Monate vor Juni 2018 ab, da der Kindergeldantrag erst am eingegangen sei. Der Bescheid ist b...