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FG Köln Urteil v. - 14 K 1612/19

Gesetze: EStG § 66 Abs. 3; EStG § 31

Kindergeld

Vergleichsberechnung gemäß § 31 Abs. 4 EStG

Leitsatz

Für die Vergleichsberechnung nach § 31 Satz 4 EStG – vorliegend für den VZ 2017 - ist allein der im einkommensteuerlichen Veranlagungszeitraum abstrakt bestehende Kindergeldanspruch maßgeblich und zwar unabhängig davon, ob der bestehende Kindergeldanspruch durch Zahlung erfüllt worden ist.

§§ 31 Satz 5 und 66 Abs. 3 EStG stehen dem nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAH-57044

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