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NWB Nr. 3 vom Seite 146

Anrechnung von Kindergeld auf die Einkommensteuer trotz verweigerter Auszahlung?

Annerose Warttinger, Rechtsanwältin/ Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin, Wiesbaden

Müssen [i]Böwing-Schmalenbrock, NWB 17/2019 S. 1250 sich Eltern bei der Einkommensteuerveranlagung Kindergeld anrechnen lassen, obwohl sie es gar nicht erhalten haben? Diese Frage beschäftigt nun die Gerichte. Zwei vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklagen sind derzeit beim Hessischen FG und beim BFH anhängig.

1. Missbrauchsbekämpfung beim Kindergeld mit fatalen Auswirkungen

Mit [i]EStG-Änderungen durch das StUmgBGdiesen zwei Musterklagen soll die Frage geklärt werden, ob es rechtens ist, den abstrakten Anspruch auf Kindergeld im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung hinzuzurechnen ohne Rücksicht darauf, ob eine Auszahlung tatsächlich erfolgt ist. Ihre Ursache hat diese Fragestellung im Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) v.  (BGBl 2017 I S. 1682), das zum in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wurde u. a. das Ziel verfolgt, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld, insbesondere für zurückliegende Zeiträume, zu bekämpfen. Zu diesem Zweck wurde § 31 Satz 4 EStG durch das StUmgBG geändert und hat seither folgenden Wortlaut:

„Bewirkt [i]Anspruch auf Kindergeldder Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerliche Freistellung nicht vollständig und werden deshal...