Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 31c Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu statistischen Zwecken
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Verhältnis zu anderen Vorschriften
1Der § 31c AO ist eine zu § 30 Abs. 10 AO komplementäre Bestimmung. Es handelt sich um eine, im Verhältnis zu den §§ 29b und c AO speziellere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sensibler Daten zu statistischen Zwecken. Bei § 31c AO handelt es sich damit um eine unglücklich platzierte Regelung betreffend das Datenschutzrecht ohne wirklichen Zusammenhang zu den zuvor platzierten Vorschriften. Die Norm wäre bei den §§ 29a bis c AO besser verortet und im Zusammenhang mit diesen auch einfacher zu verstehen.
II. Konkreter Anwendungsbereich
2Bei den besonderen Kategorien personenbezogener Daten handelt es sich gem. Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 um solche, „aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen“, außerdem um genetische Daten, biometrische Daten, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Nur diese Daten sind Gegenstand der Regelung.
3Nach Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung dieser Da...