Abgabenordnung Kommentar
Stand: 19.03.2025
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§ 128 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts
Claussen, Bis wann kann der Einspruchsführer seinen Einspruch gegen einen Steuerbescheid zurücknehmen?, NWB 2025 S. 90 ; Durner, Die behördliche Befugnis zur Nachbesserung fehlerhafter Verwaltungsakte, VerwArch. 2006 S. 345; Leopold, Die Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte, Jura 2006 S. 895; Nöcker, Umdeutung von Verwaltungsakten – Mehr als leerläufige Theorie?, AO -StB 2010 S. 110; Samalee, Die Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte, 1999; Schnapp/Cordewener, Welche Rechtsfolgen hat die Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsakts?, JuS 1999 S. 147; Schütz, Nachschieben von Gründen, Berichtigung der Bezeichnung und „Konversion“ bei Verwaltungsakten, MDR 1954 S. 459; Weyreuther, Zur richterlichen Umdeutung von Verwaltungsakten, DÖV 1985 S. 126; Windoffer, Die Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte gemäß § 47 VwVfG , Jura 2020 S. 791; Windthorst/Lüdemann, Die Umdeutung von Verwaltungsakten im Verwaltungsprozess, NVwZ 1994 S. 244; Wirth, Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte, 1991; Laubinger, Die Umdeutung von Verwaltungsakten, VerwArch 78 (1987) S. 207, 345.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift
1Der Gesetzgeber...