Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 124 Wirksamkeit des Verwaltungsakts

Dr. Rita Vogt, Dr. Jochen Claussen (April 2023)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift

1§ 124 AO regelt die Rechtsfolgen der Bekanntgabe (§ 122 f. AO) eines Verwaltungsaktes (§ 118 AO), nämlich die Wirksamkeit und damit die Bindungswirkung des Verwaltungsaktes.

2 Mit dem Wirksamwerden des Verwaltungsaktes ist die Finanzbehörde an den Verwaltungsakt gebunden (Selbstbindung der Verwaltung) und er ist nicht mehr frei änderbar. Die Finanzbehörde ist insoweit ab Eintritt der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes, also dessen Bekanntgabe, auf die gesetzlichen Korrekturmöglichkeiten beschränkt (vgl. §§ 130 ff., §§ 172 ff. AO).

3§ 124 AO regelte somit formaljuristisch die sog. materielle Bestandskraft und somit die Rechtsverbindlichkeit der getroffenen Regelung zwischen Finanzbehörde und Steuerpflichtigem. In Abgrenzung hierzu tritt die formelle Bestandskraft eines Verwaltungsaktes erst mit dessen Unanfechtbarkeit mit ordentlichen Rechtsbehelfen ein.

4 Diese Wirksamkeit des Verwaltungsaktes tritt unabhängig davon ein, ob der Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Ein wirksamer Verwaltungsakt ist auch dann nicht nichtig, wenn er rechtswidrig ist. Daher muss ein wirksamer, aber rechtswidriger ...

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