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BVerwG 14.04.2020 9 B 4/19, NWB 30/2020 S. 2219

Beitragssatzung | Zu niedrig festgelegter Beitragssatz

Ein wegen Nichtigkeit der zugrunde liegenden Satzung rechtswidriger Beitragsbescheid verletzt den Kläger auch dann i. S. von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinen Rechten und ist deshalb aufzuheben, wenn der Beitragssatz unter Verstoß gegen ein landesrechtliches Kostendeckungsgebot zu niedrig festgelegt worden ist.

Anmerkung:

Ist eine Satzung nichtig und damit unwirksam, schlägt dies auf den auf ihrer Grundlage erlassenen Verwaltungsakt mit der Folge seiner Rechtswidrigkeit durch. Einen Spielraum hinsichtlich der daraus zu ziehenden Folgen sieht § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in solchen Fällen nicht vor. [i]Beuscher, NWB 27/2018 S. 1973Er ordnet vielmehr die Aufhebung des auf Grundlage der nichtigen Satzung erlassenen Verwaltungsakts an. Dies gilt auch, wenn eine Beitragssatzung allein deshalb rechtswidrig und nichtig ist, weil sie einen zu niedrigen Bei...