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Renten | Neue Hinzuverdienstgrenzen für Hinterbliebenenrentner/innen
Die „Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2020“ ist am in Kraft getreten. Danach erhöht sich der aktuelle Rentenwert zum in den alten Bundesländern um 3,45 % von 33,05 € auf 34,19 €. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) um 4,2 % von 31,89 € auf 33,23 €. Der aktuelle Rentenwert ist eine wichtige Bestimmungsgröße für die Frage der Hinzuverdienste zu den Witwen- und Witwerrenten. [i]Beyme, NWB 19/2018 S. 1389Seine Änderung führt zu einer Erhöhung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen (vgl. § 97 Abs. 2 SGB VI). Die neuen Freibeträge für Hinzuverdienste betragen ab bei Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten 902,62 € (West)/877,27 € (Ost) und erhöhen sich je waisenrentenberechtigtem Kind um 191,46 € (West) und 186,09 € (Ost). Achtung: Das die Freibeträge überschreitende Einkommen wird nur zu 40 % angerechne...