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BFH 10.12.2019 VIII R 2/17, NWB 27/2020 S. 1984

Körperschaftsteuer | Nachträgliche Beseitigung der Rechtswidrigkeit eines wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung geänderten Einkommensteuerbescheids des Anteilseigners

Wird ein Einkommensteuerbescheid des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung nach Ablauf der Festsetzungsfrist geändert, bevor wegen derselben verdeckten Gewinnausschüttung ein Körperschaftsteuerbescheid der Gesellschaft geändert oder erlassen wird, ist der geänderte Einkommensteuerbescheid rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit des geänderten Einkommensteuerbescheids wird laut jedoch [i]Pohl, NWB 21/2019 S. 1526nach § 32a Abs. 1 Satz 1 KStG nachträglich beseitigt, wenn ein erstmaliger oder geänderter Körperschaftsteuerbescheid wegen derselben verdeckten Gewinnausschüttung vor Ablauf der für diesen Bescheid geltenden Festsetzungsfrist erlassen wird.