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FG München | Verlagerung einer Routinefunktion auf die ausländische Schwestergesellschaft
(1) Wird eine Routinefunktion auf eine ausländische Schwestergesellschaft übertragen (hier: Lieferung von Material und Rückkauf des bearbeiteten Materials), ist dieser Vorgang nicht einzeln, sondern zusammengefasst zu betrachten. Für die Jahre ab 2013 ergibt sich dies aus § 1 Abs. 4 Satz 1 AStG; für die Jahre zuvor gilt nichts anderes.S. 451 (2) Zum Zeitpunkt des Rückkaufs ist der Fremdvergleich vorzunehmen, wobei in Ermangelung uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbarer Fremdvergleichswerte der hypothetische Fremdvergleich gem. § 1 Abs. Satz 5 AStG anzuwenden ist. (3) Liegen sowohl die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch diejenigen einer Hinzurechnung gem. § 1 AStG vor, ist die für den Steuerpflichtigen ungünstigere Regelung anzuwenden.
Die ...