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NWB Nr. 26 vom Seite 1895

Insolvenzverschleppungsschäden: Geschäftsführer und Steuerberater in einem Boot?

Prof. Dr. Stephan Arens

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1947Die Gefahr als Steuerberater „in die Haftung“ genommen zu werden, ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Insbesondere die Prüf- und Hinweispflichten des Beraters bei einer verspäteten Insolvenzantragstellung einer GmbH sind von der Rechtsprechung verschärft worden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Pflichten des Steuerberaters

[i]Hinweis auf einen möglichen InsolvenzgrundNeben dem Geschäftsführer einer GmbH können auch Steuerberater gegenüber der Gesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn sie deren Insolvenzreife nicht erkannt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere , NWB JAAAG-37973) kommt dem Steuerberater bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Pflicht zu, die Gesellschaft auf einen möglichen Insolvenzgrund hinzuweisen, wenn der Berater davon ausgehen muss, dass dieser den Beteiligten nicht bekannt ist.

[i]Unterjährige HinweispflichtenEine solche Pflicht besteht auch unterjährig – z. B. bei der Erstellung der Buchführung. Erkennt der Steuerberater dabei Krisenwarnsignale, muss er seinen Mandanten auf diese und darauf hinweisen, dass die Geschäftsführung die Verpflichtung hat, vorliegende insolvenzrechtliche Tatbestände zu prüfen.

Kein...