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NWB Nr. 26 vom Seite 1947

Insolvenzverschleppungsschäden: Geschäftsführer und Steuerberater in einem Boot?

Update zu Hinweispflichten bei der Erstellung des Jahresabschlusses

Prof. Dr. Stephan Arens

Die Gefahr als Steuerberater „in die Haftung“ genommen zu werden, ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Insbesondere die Prüf- und Hinweispflichten des Beraters bei einer verspäteten Insolvenzantragstellung einer GmbH sind von der Rechtsprechung verschärft worden. Zwei neuere Entscheidungen von Oberlandesgerichten zeigen allerdings, dass sich die Rechtsprechung – aufbauend auf den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs – weiterentwickelt und dem Berater gegen eine etwaige Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Pflichten des GmbH-Geschäftsführers

[i]Antrag auf Eröffnung des InsolvenzverfahrensDer Geschäftsführer einer GmbH muss bei Eintritt der Insolvenzreife in Form einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen (§ 15a InsO). [i]Bosse, NWB 23/2020 S. 1711Bekanntlich drohen ihm im Fall der Verletzung der Insolvenzantragspflicht eine umfangreiche zivilrechtliche Haftung und sogar strafrechtliche Sanktionen. In zivilrechtlicher Hinsicht besteht das Haftungsrisiko insbesondere darin, dass der Geschäftsf...