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NWB Nr. 25 vom

Unternehmenstestament: Faire Gestaltungen für den Nachfolger und dessen „problematische“ Geschwister

Dr. Gero Brünger und Dr. Holger de Leve

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1858Hat ein Unternehmer seine Entscheidung getroffen, wer sein Nachfolger werden soll, stellt es ihn vor weitere Herausforderungen, wenn ein Geschwisterkind da ist, das behindert/bedürftig ist und staatliche Sozialleistungen erhält. Denn die Liquidität des Unternehmens kann im Erbfall gewaltig belastet werden, wenn der Staat versucht, bis zur Höhe seiner Aufwendungen auf dessen Erb- oder Pflichtteilsanspruch zuzugreifen. Eine vergleichbare Problematik entsteht, wenn Gläubiger und/oder der Insolvenzverwalter eines überschuldeten Geschwisterkindes auf das Erbe zugreifen wollen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Einsetzung als nicht befreiter Vorerbe

[i]Quote gering über dem PflichtteilIn allen Varianten sollte der Unternehmer das problematische Geschwisterkind nicht enterben, sondern als nicht befreiten Vorerben einsetzen. Die Quote sollte möglichst gering über dem Pflichtteil liegen. Denn dann wird vermieden, dass ein Pflichtteilsanspruch entsteht, der Staat diesen auf sich überleiten kann (vgl. § 93 Abs. 1 SGB XII) und somit gegen den Unternehmenserben als Geldanspruch geltend macht.

[i]Unternehmensnachfolger als NacherbeAls Nacherbe wird der Unternehmensnachfolger eingesetzt, so dass dieser den Unternehmer mit dem Anteil des...