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NWB Nr. 25 vom Seite 1858

Unternehmenstestament: Faire Gestaltungen für den Nachfolger und dessen „problematische“ Geschwister

Anordnung einer Vorerbschaft für behinderte (bedürftige) und überschuldete Kinder Mittel der Wahl

Dr. Gero Brünger und Dr. Holger de Leve

Die Liquidität ist für die Unternehmensnachfolge ein häufiges Problem. Denn nachdem ein Unternehmer den geeigneten Nachfolger unter seinen Kindern gefunden hat, entsteht die Frage, wie [i]Lenski, NWB 21/2019 S. 1542den Ansprüchen der anderen Kinder nach dem Erbfall entsprochen werden kann. Selbst wenn diese Ansprüche nur Pflichtteilsansprüche sind, können sie die Liquidität eines Unternehmens gewaltig belasten, da es sich bei ihnen um reine Geldansprüche handelt. Zu bedenken ist aber auch, dass statt der Geschwister beim Unternehmensnachfolger ggf. der Staat anklopfen kann: Denn wenn ein Geschwister behindert/bedürftig ist und staatliche Sozialleistungen erhält, versucht der Staat, bis zur Höhe seiner Aufwendungen auf dessen Erb-/Pflichtteilsansprüche zuzugreifen. Oder aber Gläubiger des Geschwisters, wenn es insolvenzrechtlich überschuldet ist und von Gläubigern in Anspruch genommen wird. Daraus resultiert die nicht seltene Frage in der Beratung, wie ein Unternehmer einerseits sein behindertes (bedürftiges) oder überschuldetes Kind bedenken kann und andererseits zum Schutz des Unternehmens und seines Nachfolgers vermeidet, dass Dritte nach dem Erbfall Ansprüche ...