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FG Hamburg 05.02.2020 3 K 233/19, NWB 24/2020 S. 1752

Zweitwohnungsteuer | Zur Zweitwohnungsteuerpflicht von Kanzleiräumen

Innerhalb einer Mietwohnung belegene Kanzleiräume, die zwar räumlich von den Wohnräumen abgegrenzt sind, aber keinen eigenen Zugang zum Hausflur haben, bilden laut mit den Wohnräumen eine einheitliche Wohnung i. S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 HmbZWStG.