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Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.
Entscheidung
Leitsatz
Durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle kann der Gläubiger den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen, wenn sich daraus ergibt, dass eine solche Forderung zur Tabelle festgestellt und vom Schuldner nicht bestritten worden ist.
Sachverhalt
Der Gläubiger beantragt den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), um angebliche Forderungen des Schuldners gegen dessen Arbeitgeber zu pfänden.
Welches Gericht ist sachlich und örtlich für den Erlass eines PfÜB zuständig?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner betreiben kann?
Lösung
Fortsetzung Sachverhalt
Mit dem Antrag auf Erlass des PfÜB beantragt der Gläubiger gleichzeitig die Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze gem. § 850f Abs. 2 ZPO.
Wie erfolgt grundsätzlich das weitere Verfahren nach Erlass des PfÜB durch das Gericht?
Muss der Arb...