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NWB 22/2020 S. 1608

Elterngeld | Maßnahmen des Gesetzgebers in der Corona-Krise

Der Bundesrat hat einem Gesetzesbeschluss des Bundestags im Elterngeldrecht zugestimmt. Das „Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (Drucks. 19/18698) enthält folgende Eckpunkte: Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, dürfen ihre Elterngeldmonate aufschieben. Sie müssen sie also nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen haben. Das Gesetz stellt zudem sicher, dass sich die Höhe des Elterngelds nicht reduziert, wenn Eltern aufgrund der Corona-Krise ein geringeres Einkommen erhalten, sei es durch Freistellung zur Kinderbetreuung, Kurzarbeitergeld oder gar Arbeitslosigkeit. Hierfür wird die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld dahingehend geändert, dass Monate, in denen der Verdienst wegen der Krise geringer...